FAQ

  • Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?

    Unfall nicht verursacht (unverschuldet):


    Wenn Sie Beteiligter an einem Verkehrsunfall sind, jedoch nicht der Verursacher, übernimmt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung alle erforderlichen Kosten zur Unfallabwicklung. Darunter fallen ebenso die Kosten für das Unfallgutachten.


    Unfall verursacht (verschuldet):


    Sollte Ihr Fahrzeug kaskoversichert sein, so ist die Ersatzleistung für Ihr Fahrzeug von Ihrer abgeschlossenen Versicherung je nach Vertragsbedingung geregelt (AKB). Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie den Unfall zeitnah an Ihre Versicherung melden.


     

  • Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung aus?

    Sind wir über der Bagatellgrenze, dann reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus.


    In einem normalen Kostenvoranschlag ist lediglich die Kalkulation enthalten. Daher ist dieser weder aussagekräftig, verkehrsfähig, prozesstauglich oder beweissichernd. Es gibt keinerlei Informationen über Minderwert, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Restwert und so weiter. Somit werden die weiteren Ansprüche erst gar nicht ermittelt und gehen zu Ihren Lasten.


    In unseren Gutachten ermitteln wir hingegen, neben den reinen Reparaturkosten, viele weitere schadensrelevante Positionen, damit Sie Ihre gesamten Ansprüche geltend machen können.

  • Wo findet die Besichtigung des Fahrzeugs statt?

    Grundsätzlich haben Sie die freie Auswahl, wo die Fahrzeugbesichtigung stattfinden soll. Da ich Ihnen so wenig Arbeit wie möglich bereiten möchten, biete ich Ihnen einen Vor-Ort-Service an.


    Auf Ihren Wunsch hin komme ich auch zur Werkstatt Ihres Vertrauens, etc.

  • Was benötige ich bei einer Besichtigung?

    Für die Schadenaufnahme wird nur der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) Ihres Fahrzeugs benötigt.


    Noch besser wäre es, wenn Ihnen die Daten des Unfallgegners bereits vorliegen!

  • Muss ich den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren?

    In einem Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Der Vorteil gegenüber einem Sachverständigen der Versicherung liegt darin, dass die Schadenbeurteilung neutral erfolgt.

  • Wird ein Anwalt benötigt und wer trägt dessen Kosten?

    Nach einer Unfallsituation kommt es nicht selten vor, dass die gegnerische Versicherung die Ansprüche der Unfallgeschädigten unberechtigt kürzen. Die gegnerische Versicherung handelt in solchen Fällen nur im eigenen Interesse und die Geschädigten bleiben meist auf den unverschuldeten Kosten sitzen.


    Ohne der Hinzunahme eines Anwalts kann sich zudem die Bearbeitungszeit um Wochen und Monate verzögern, obwohl die Sachlage eigentlich unmissverständlich ist. Ein Rechtsanwalt kann dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche vollends, stressfrei geltend machen ohne nicht selbst vertrete zu müssen. 


    Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf einen Anwalt. Dieser steht Ihnen kostenfrei zu. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

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